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Bauholz

Vollholz

Zu Vollholz gehören z.B. Balken, Kantholz, Bohlen, Bretter und Latten. Holz für tragende Zwecke wird auch als Konstruktionsholz bezeichnet. Dieser Begriff ist jedoch nicht automatisch mit Konstruktionsvollholz oder „KVH“ gleich zu setzen. Mit Leimbindern aus Brettschichtholz können durch ihren besonderen Aufbau höhere Festigkeiten und größere Spannweiten als mit klassischen Vollholz erzielt werden. Weitere Bezeichnungen mit Hinweisen auf die Anwendung des Vollholzes sind Dielen (z.B. für Böden, Pfosten, Pfetten und Sparren (für Dachkonstruktionen).

Je nachdem welche Holzart verwendet wird, besitzt das Vollholz andere Eigenschaften, insbesondere was Belastbarkeit und Haltbarkeit angeht. Dabei ist entscheidend, wie schnell der Baum wächst. Holz von schnell wachsenden Bäumen wie Fichten und Tannen ist weniger resistent, als zum Beispiel Eiche. Holz wird nach DIN EN 350-2 in Dauerhaftigkeitsklassen eingeteilt. Diese zeigen an, wie lange Kernholz ohne einer weiteren Imprägnierung im Erdkontakt bzw. im ständigen Wasserkontakt seinen Gebrauchswert beibehält. Das Splintholz ist bei allen Holzarten weniger Resistent als das Kernholz.

Schnittholz

Eichenstamm Blockware
Der Begriff Schnittholz steht für eine Vielzahl an Rohholzprodukten, welche eines gemeinsam haben: massives Holz aus einem Stamm. Das Spektrum reicht von der unbesäumten Blockware bis hin zu Kantholz, Bohlen, Brettern und Leisten.

Kanthölzer

Kanhholz

Kanthölzer sind mit vier im rechten Winkel zueinander stehenden Kanten versehen, welche die Querschnittsfläche ergeben. Kanthölzer werden sowohl im Bauwesen als auch in der Möbeltischlerei eingesetzt. Sie dienen dort als Tischbeine, Verstrebungen, Lehnen und vieles andere.

Als Schnittholz nach DIN 68252 weisen Kanthölzer ein Mindestmaß von 6 cm auf, als Bauschnittholz (DIN 4074) 4 cm, und entsprechen jeweils maximal einem Dicken-Breitenverhältnis von 1:3. Sie unterscheiden sich dadurch von den langgezogeneren Querschnitten (Brettern oder Bohle), und kleineren (Latten).

Beispiele für Einsatzformen von Kanthölzern als Bauschnittholz:

  • Fachwerk, z. B. bei Häusern oder Brücken
  • Dachsparren


Für eine Fachberatung sprechen Sie uns gern an.

Schalungsholz

Schalungsbretter sind meistens aus Fichte oder Tanne gesägt und werden nach bestimmten Gütemerkmalen hinsichtlich von Astgrößen, Harzgallen und Rissen sortiert. Schalungsbretter werden in Längen zwischen 3 und 5 Metern angeboten. Diese sind in Breiten zwischen 8 bis 15 cm und in einer Stärke zwischen 18 bis 24 mm erhältlich.

Dachlatten

Holzbau Fachhandel

Eine Dachlattung ist die Auflagerungskonstruktion für Dacheindeckung wie Dachziegel oder Dachpfannen. Man unterscheidet in Konterlatten und Traglatten. Die erforderlichen Dimensionen richten sich nach den baulichen und statischen Situationen. Etabliert haben sich für Dacheindeckungen und –situationen ohne besondere Belastungen die Querschnitte 30x50 mm sowie 40x60 mm.

Sobald Dachlatten eine statische Funktion übernehmen wie zum Beispiel bei einer Aufdachdämmung oder einem Sparrenabstand von über 1 m müssen diese rechnerisch nachgewiesen werden. Zusätzlich unterscheidet man in tragendes Bauteile ohne rechnerischen Nachweis. Hier zum Beispiel Konterlatten außer der eben genannten oder Traglattungen bei Achsabständen der Unterkonstruktion kleiner als 1 m. Traglatten ohne rechnerischen Nachweis sind die klassischen im Volksmund genannten Dachlatten. Gemäß der Fachregel des Dachdeckerhandwerks handelt es sich um eine Traglatte.

Tragendes Vollholz, darunter fallen ebenfalls die Traglatten, müssen heute gemäß EN 14081 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Traglatten sind nach DIN 4074 mindestens als S10 in trocken zu sortieren. Um in der Praxis die Sortierung besser erkennbar zu machen, hat man sich auf eine stirnseitige rote Markierung der Traglatten geeinigt. Dachlatten unter Dacheindeckungen werden gemäß DIN 68800 Teil 2 der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet. Das bedeutet, dass ein chemischer Holzschutz nicht erforderlich ist. Damit ist der Einsatz von imprägnierten Latten nicht zulässig. Das gilt ebenfalls für Keil- und Kehlbohlen sowie für Unterkonstruktionen in einer Fassade.